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21.01.2011 „Gärten im Außenbereich“ – klares Bekenntnis der CDU

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 19.01.2011 ging es u.a. um die Thematik der „wohnungsfernen Gärten“, die das Sodener Stadtparlament bereits seit vielen Jahren begleitet. Hintergrund ist die Aufforderung der Unteren Naturschutzbehörde, „illegale Gärten im Außenbereich“ mit einer Frist von 2 Jahren zu räumen. Die CDU Bad Soden hat hierzu eine eindeutige Position. Grundsätzlich sollten Gärten, die bereits über Jahrzehnte von Ihren Besitzern mit Herz und Engagement gepflegt wurden, so lange wie möglich erhalten bleiben. Gerade Bürgerinnen und Bürger, die nicht über einen eigenen Garten in direkter Nähe ihrer Wohnungen verfügen, sollte nicht die Möglichkeit genommen werden, ihre Freizeit in der Natur zu verbringen. Dies ist eine wichtige soziale Komponente. Deshalb müssen die Gärten „legalisiert“ werden, wo es irgendwie möglich ist, z.B. im Niederdorfsbachtal in Neuenhain. Gleichzeitig ist alles zu unternehmen, um in den anderen Bereichen die Räumungsfrist von 2 Jahren zu strecken. Klar ist aber auch, dass nicht falsche Hoffnungen geweckt werden dürfen, dies wäre gegenüber den Besitzern der Gärten nicht fair. Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Stadt, sondern auf übergeordneten Ebenen. Die Gesetzeslage ist eindeutig, alle Register wurden bereits gezogen, die Räumung der betroffenen Gärten wurde bereits um viele Jahre geschoben und ist nun nur noch eine reine Zeitfrage. Dennoch unterstützen wir das Ansinnen der Stadtverordnetenversammlung, dass sich der Magistrat der Stadt Bad Soden nochmals im Sinne der Naturfreunde bei der Unteren Naturschutzbehörde für eine Aufschiebung der Räumung einsetzt.