
16.01.2009 Aufnahme der geplanten neuen Grundschule in Bad Soden am Taunus in hessisches Konjunkturprogramm gefordert
Bereits im vergangenen Herbst hat die Stadtverordnetenversammlung durch einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan am so genannten Sinai-Gelände in Bad Soden die Weichen für den Neubau einer zweiten Grundschule in der Stadt gestellt. Aufgrund der konstant hohen Schülerzahlen und des gestiegenen Raumbedarfs im Zuge der Einführung der Ganztagsschule ist der Bau einer zweiten Grundschule erforderlich, da die Theodor-Heuss-Schule räumlich nicht erweitert werden kann und bereits heute an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Der Main-Taunus-Kreis als Schulträger hat für das Jahr 2010 die Planung und für 2011 den Neubau der Schule vorgesehen.
Im Zusammenhang mit dem von der hessischen Landesregierung geplanten Konjunkturprogramm besteht nun die Möglichkeit, erhebliche finanzielle Zuschüsse von Seiten des Landes für den Neubau der Schule zu erhalten und zudem den Neubau früher als bislang geplant zu realisieren. Über dieses Programm werden landesweit 1,2 Milliarden Euro für den Neubau oder die Sanierung von Schulen bereit gestellt, von denen 30 Millionen Euro in den Main-Taunus-Kreis fließen. Um in das Programm aufgenommen zu werden, muss eine Neubaumaßnahme allerdings noch im Jahre 2009 beginnen. Gleichzeitig muss eine Anmeldung bis Ende März dieses Jahres erfolgen.
Für die CDU ist die Aufnahme des Schulneubaus in das Landeskonjunkturprogramm anzustreben: „Dies kann zu einer finanziellen Entlastung des Kreisetats und damit mittelbar auch des städtischen Haushalts führen und außerdem könnten die dringend benötigten Räumlichkeiten früher als derzeit noch vorgesehen entstehen“, fasst Fraktionsvorsitzender Dr. Frank Blasch die Vorteile zusammen. Daher fordern die Christdemokraten in einem Antrag in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, beim Main-Taunus-Kreis die Aufnahme des Neubaus der Sodener Schule in das Konjunkturprogramm zu beantragen. Gleichzeitig wird der Magistrat dazu aufgefordert, die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen möglichst zügig voran zu treiben. Insbesondere ist die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplans mit höchster Priorität zu behandeln, damit die Bedingung des Programms erfüllt und tatsächlich bis Ende des Jahres Baurecht geschaffen werden kann.



