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25.09.2011 Antrag zum Architektenwettbewerb "Rathauskarée"

 

Die CDU/SPD Koalition hat folgenden Antrag zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.10.2011 eingereicht:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren grundsätzlichen Beschluss, das Rathauskarree einschließlich dem Gebäude der TaunusSparkasse, der Villa „Zum Quellenpark 5" sowie dem dazwischen liegenden Parkplatz gemäß dem von ihr verabschiedeten städtebaulichen Konzept zu entwickeln. Die Entwicklung dieses Geländes erfolgt in enger Abstimmung und im Zusammenhang mit der zu erarbeitenden Stadtkonzeption, welches die Entwicklung der Stadt als Gesamtheit beleuchtet.

 

Die Entwicklung des Geländes erfolgt unter folgenden Eckpunkten und Voraussetzungen:

 

1. Zentraler Bestandteil ist die Zentralisierung der städtischen Verwaltung. Die Stadtverwaltung ist inzwischen auf vier Standorte im Stadtgebiet zuzüglich dem Bau- und Betriebshof verteilt. Diese Situation sorgt für Reibungsverluste im Verwaltungsablauf, für eine Unübersichtlichkeit für Außenstehende sowie für eine ineffiziente Nutzung des städtischen Immobilienbestands. Die unterschiedlichen Fachbereiche sollen deshalb in einem Gebäudekomplex zusammengefasst werden.


2. Mit der räumlichen Zusammenfassung der städtischen Verwaltung (mit Ausnahme des Bau- und Betriebshofs) wird eine zentral gelegene Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger etabliert und damit die Bürgerfreundlichkeit erhöht. Gleichzeitig soll den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin im Stadtteil Neuenhain die Möglichkeit geboten werden, Dienstleistungen der Verwaltung vor Ort in Anspruch nehmen zu können. Für den Stadtteil Altenhain soll dies auch geprüft und möglichst realisiert werden.


3. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Rathauskarrees soll auch ein Umzug des Bürgerbüros überprüft werden. Das Bürgerbüro wäre an dieser Stelle weiterhin zentral gelegen und würde gleichzeitig als Frequenzbringer die Innenstadt beleben. Zugleich würde ein barrierefreier Zugang zum Bürgerbüro ermöglicht und damit ein entscheidender Nachteil des heutigen Standorts beseitigt.


4. Der Trausaal im Alten Kurpark bleibt am bewährten Ort erhalten.


5. Das Bürgerhaus in Neuenhain mit seinem Saal und den öffentlichen Räumen bleibt Bürgerhaus und damit weiterhin zentraler Bestandteil des städtischen Lebens.


6. Der durch die Zentralisierung entstehende Leerstand im Bürgerhaus Neuenhain soll einer veränderten Nutzung zugeführt werden. Hierbei ist ein Konzept zur Vermarktung zu entwickeln. Gleichzeitig gilt es zu prüfen, ob auch Räume in zusätzliche Sitzungsräume für Vereine und Parteien umgewandelt werden können. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Planung, Bau, Umwelt und Verkehr vorzustellen.