Pressemitteilung: Rechtliche Klarheit vor der Einrichtung einer Videoschutzanlage am Busbahnhof

2. Oktober 2025

CDU Bad Soden am Taunus will rechtliche Klarheit vor der Einrichtung einer Videoschutzanlage am Busbahnhof

Bad Soden, 2.10.2025 – Die Frage, ob am Busbahnhof eine Videoschutzanlage installiert wird oder nicht, wird in den politischen Gremien der Stadt Bad Soden am Taunus bereits seit Jahren diskutiert. In diesem Zusammenhang ist es der CDU ein Anliegen, auf den bedeutsamen Unterschied zwischen „Wollen“ und „Dürfen“ hinzuweisen.


 „Wir als CDU haben immer gesagt, dass wir diese Videoschutzanlage am Bahnhof wollen“, so Fraktionsvorsitzender Dr. Hütte. „Wir haben zusammen mit der Verwaltung dafür gesorgt, dass alle technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Anlage nach dem Busbahnhofsumbau zu installieren. Und wir haben die Gelder im Haushalt bereitgestellt, um die Anlage beschaffen zu können. Wir wollen das, weil der Staat eine Pflicht hat, seine Bürger gegen Straftäter zu schützen“, so Dr. Hütte weiter.


Der Betrieb einer Videoschutzanlage ist aber keine Lappalie. Die Videoüberwachung der Menschen ist ein Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte, namentlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher muss aus Sicht der CDU vor der politischen Entscheidung, ob man eine Videoschutzanlage betreiben will, die rechtliche Beantwortung der Frage stehen, ob die Stadt eine solche Anlage überhaupt betreiben darf.


Eine Installation einer solchen Anlage nach dem Prinzip „Mal sehen, ob es klappt“ entspricht weder einem seriösen Rechtsstaatsverständnis noch einem verantwortungsvollen Umgang mit städtischem Geld. Die Stadt als Teil der Landesverwaltung muss jederzeit rechtmäßig handeln, das ist das zentrale Gebot des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes. „Wir wollen und dürfen die Verwaltung nicht zu einem wahrscheinlich rechtswidrigen Handeln auffordern, kurzfristig eine Anlage einzurichten, die ggf. nach wenigen Monaten wieder abgebaut werden muss und in der Zwischenzeit rechtswidrig Grundrechte verletzt hat. Wir denken langfristig und wollen nachhaltige Sicherheit am Bahnhof erreichen“, so Dr. Hütte.


Die Kriminalstatistiken der letzten Jahre für den Busbahnhof waren insbesondere verzerrt durch Corona und durch den grundlegenden Umbau des Busbahnhofs. “Wir als CDU wollen, dass nach dem jetzt abgeschlossenen Umbau des Busbahnhofs geprüft wird, ob im Normalbetrieb des Busbahnhofs die Kriminalitätsstatistik am Busbahnhof eine Videoschutzanlage rechtlich ermöglicht. Sofern und sobald eine Videoschutzanlage mit ausreichender Wahrscheinlichkeit rechtlich zulässig ist, werden wir sie auf den Weg bringen“, ergänzt Fraktionsvorsitzende Kathrin Mamok.


„Gleichzeitig wollen wir über das Projekt „KompassBahnhof“ mit der Polizei und insbesondere auch mit der Deutschen Bahn in den Dialog eintreten, um die Sicherheit am Bahnhof weiter zu erhöhen und auch um mit der Deutschen Bahn zu besprechen, ob diese eine Videoschutzanlage auf dem DB-Gelände betreiben oder zumindest zulassen würde“, betont Dr. Hütte abschließend.


Für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Kathrin Mamok oder Dr. Arne Hütte.

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